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Übergangsbereich: Neue Formeln für Midijobs ab 1. Januar 2026
Das Jahr 2026 bringt einige Änderungen im Bereich der Mini- und Midijobs mit sich:
Ab 2026 gibt es neue Formeln und Verdienstgrenzen für Midijobs, die sich aufgrund des höheren Mindestlohns von 13,90 EUR ergeben. Die untere Grenze für Midijobs steigt auf 603,01 EUR und die obere Grenze bleibt bei 2.000 EUR. Beschäftigungen in diesem Entgeltbereich gelten als sogenannter Midijob. Die Folge: Betroffene zahlen reduzierte Beiträge bei vollem Sozialversicherungsschutz.
Der Faktor F für die Beitragsberechnung wird angepasst: Für die Krankenversicherung beträgt er ab 1. Januar 2026 etwa 0,6619, da sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung ändert.
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