Steuerberater
für mittelgroße &
große Unternehmen


aus Köln und Bonn

Für Unternehmen reichen unsere Services von der Steuerberatung über die Entlastung im Rechnungswesen hin zur Beratung zu spezifischen Anlässen wie der  Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge. Unsere Dienstleistungen auf dem Gebiet der Wirtschaftsprüfung übernimmt die  Sauerland Rybka und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Hier unterstützen wir Sie durch gesetzliche sowie freiwillige Prüfungen (Bsp. Konzernabschlussprüfung) zu verschiedensten Anlässen.

Unsere Leistungen im Überblick

Steuer­beratung

  • Erstellung von betrieblichen und privaten Steuererklärungen
  • Steuerplanung und -gestaltung
  • Steuerliche Konzeption von Unternehmens- oder Beteiligungskäufen und -verkäufen, Einbringungen, Umgliederungen, Restrukturierungen
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Begleitung im Rechtsbehelfsverfahren
  • Vertretung vor den Finanzgerichten
  • Unterstützung im Steuerstrafverfahren

Finanz­buchhaltung

  • Erstellung der Finanzbuchhaltung (digital)
  • Einrichtung und Betreuung des Rechnungswesens vor Ort,  Digitalisierung und Op­ti­mie­rung
  • Finanzbuchhaltung im Bereich E-Commerce, Onlinehandel & Co
  • Schnittstellenlösungen für Paypalabrechnungen und weitere Onlineabrechnungen
  • Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Verfahrensdokumentation nach GoBD
  • Reporting

Lohn­buchhaltung

  • Erstellung von Lohn- und Baulohnabrechnungen
  • Begleitung bei Prüfungen seitens der Sozialversicherungsträger, Finanzämter, Agenturen für Arbeit, Berufsgenossenschaften und Versorgungskassen
  • Unterstützung der Personalabteilung vor Ort
  • Nettolohnoptimierung

Inter­nationale Beratung

  • Betriebsstättengründung ausländischer Unternehmen im Inland
  • Rechnungswesen und Steuerdeklaration für ausländische Tochterunternehmen in Deutschland
  • Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten im In- und Ausland
  • Beratung zu Verrechnungspreisen
  • Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen
  • Anträge in Vorsteuervergütungsverfahren
Gerne beraten wir Sie auch in englischer Sprache.

Unsere Fokusthemen