Vordrucke für die Hinzurechnungsbesteuerung
Das BMF hat die Vordrucke für die Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG) überarbeitet und an die elektronische Übermittlung über ELSTER angepasst. Ab 2025 sind die Erklärungen ...
Die SRP berät überregionale Mandanten aus dem Mittelstand. Dabei profitieren unsere Mandanten von unserem breiten Beratungsspektrum in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung.
Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir in neue Büroräume umziehen, um Ihnen künftig einen noch besseren Service bieten zu können.
Ab dem 01. Mai 2026 finden Sie uns unter folgender Adresse:
Selbstverständlich bleiben alle übrigen Kontaktdaten unverändert.
Wir freuen uns darauf, Sie schon bald in unseren neuen Räumlichkeiten begrüßen zu dürfen.
In allen Fragen des Steuer- und Wirtschaftsrechts beraten und begleiten wir unsere Mandanten rund um die optimale Steuergestaltung. Durch unser Knowhow in der Wirtschaftsprüfung ergeben sich für unsere Mandanten optimale Synergieeffekte.
Die langjährige Erfahrung und das persönliche Engagement unserer Berater wird von unseren Mandanten sehr geschätzt. So auch die umfassende, zielgerichtete und persönliche Betreuung durch unser Team.
Mit unserem Fachteam und 13 Berufsträgern arbeiten wir modern und zukunftsgerichtet Hand in Hand für unsere Mandanten.
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